Im Grundbuch wird Bambus als Miteigentümer eingetragen. Im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern besichern wir die Liegenschaft nicht mit einer Hypothek und Sie besitzen weiterhin lastenfreies Miteigentum an Ihrem Anteil.
Bleibe ich weiterhin Eigentümer meiner Immobilie im Grundbuch?
Nach dem Teilverkauf wird Bambus im Verhältnis des verkauften Anteils, neben Ihnen, als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen. Der nicht verkaufte Anteil bleibt aber nach wie vor in Ihrem Eigentum und im Grundbuch eingetragen.
Welcher Notar- und Treuhänder wickelt den Kauf ab?
Es ist üblich, dass bei Immobilienkäufen der Käufer den Notar bestimmt der auch die Treuhandschaft übernimmt. Für die Teilverkaufsvereinbarung bietet es sich an, diese immer bei einem erfahrenen und mit dem Vertragswerk vertrauten Notar beurkunden zu lassen. Hierzu arbeiten wir mit ausgewählten Notaren in ganz Österreich zusammen von deren Servicequalität wir uns bereits überzeugen konnten.