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Im Grundbuch wird Bambus als Miteigentümer eingetragen. Mit dem nicht verkauftem Anteil bleiben Sie weiterhin Miteigentümer im Grundbuch. Zusätzlich wird Ihnen ein Fruchtgenussrecht und ein Vorkaufsrecht eingeräumt. Zur Kaufpreisfinanzierung wird eine Höchstbetragshypothek in der Höhe von unserem Anteil im Grundbuch eingetragen.

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