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Pflegegeld Österreich
11. Juni 2025
Lesezeit 4 Minuten

Pflegekosten und staatliche Unterstützung: Was Betroffene in Österreich wissen sollten

Im Pflegefall stehen Menschen in Österreich vor der Herausforderung, eine passende und finanzierbare Betreuung sicherzustellen. Der Staat bietet hierfür ein umfassendes Unterstützungssystem, das von der finanziellen Absicherung über das Pflegegeld bis hin zu gezielten Förderungen für die 24-Stunden-Betreuung reicht. Wie hoch die Leistungen ausfallen, welche Voraussetzungen gelten und wie sich die Kosten für Pflegeheim oder Betreuung zu Hause decken lassen, ist für Betroffene und Angehörige von zentraler Bedeutung. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten staatlichen Unterstützungen und zeigt, wie die Finanzierung im Pflegefall gelingen kann.

Welche Unterstützung bekommt man vom Staat Österreich im Pflegefall?

In Österreich stehen pflegebedürftigen Personen verschiedene Pflegeoptionen mit staatlicher Unterstützung zur Verfügung. Zentrales Element ist das Pflegegeld, das in sieben Stufen gewährt wird. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem individuellen Pflegebedarf und kann flexibel für unterschiedliche Pflegeformen eingesetzt werden.

Höhe Pflegegeld in Österreich, 2025
Pflegebedarf in Stunden pro MonatStufeBetrag in Euro (monatlich, 2025)
mehr als 65 Stunden1200,80
mehr als 95 Stunden2370,30
mehr als 120 Stunden3577,00
mehr als 160 Stunden4865,10
mehr als 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist51.175,20
mehr als 180 Stunden, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist61.641,10
mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleichzuachtender Zustand vorliegt72.156,60

Wer trägt die Kosten für das Pflegeheim oder eine 24-Stunden-Betreuung?

Zur Kostendeckung der Heimkosten werden in erster Linie Pension, Pflegegeld und sonstige Einkünfte herangezogen. Reicht das Einkommen nicht aus, übernimmt die Sozialhilfe die Differenz. Als Taschengeld bleiben dem Bewohner in diesem Fall monatlich 20 Prozent der Pension samt Sonderzahlungen sowie 10 Prozent des Pflegegeldes der Stufe 3. 

Für eine 24-Stunden-Betreuung gibt es in Österreich eine staatliche Förderung, die einen Teil der Kosten abdeckt. Diese Förderung beträgt maximal 800 Euro pro Monat bei der Beschäftigung von zwei selbstständigen Betreuungspersonen und bis zu 1.600 Euro pro Monat bei zwei unselbstständig angestellten Betreuungspersonen. Als Voraussetzung für die Förderung gelten folgende Punkte:

  • Es besteht ein nachweislicher Bedarf an Rund-um-die-Uhr-Betreuung

  • Es wird Pflegegeld ab Stufe 3 bezogen

  • Es muss ein Betreuungsverhältnis im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes bestehen

  • Die Betreuungspersonen werden für die Turnusdauer in die Hausgemeinschaft der zu betreuenden Person aufgenommen

  • Das monatliche Nettoeinkommen der pflegebedürftigen Person darf nicht höher als 2.500 Euro sein. Pflegegeld, Familienbeihilfen und bestimmte andere Leistungen werden dabei nicht mitgerechnet. Zudem erhöht sich die Einkommensgrenze für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen um 400 Euro

Reichen Pflegegeld und Förderung nicht aus, muss die pflegebedürftige Person die verbleibenden Kosten selbst tragen. In der Praxis werden die Kosten daher durch eine Kombination aus Pflegegeld, Förderung und privaten Mitteln gedeckt. Daher ist eine frühzeitige und solide finanzielle Planung unerlässlich, um den Wunsch nach Pflege in den eigenen vier Wänden realisieren zu können.

Hier gelangen Sie zu einer Liste von zertifizierten Vermittlungsagenturen für eine 24-Stunden-Betreuung in Österreich.

Hat der Staat Zugriff auf (Immobilien-)Vermögen zur Finanzierung der Pflege?

Nein, mit 1. Jänner 2018 wurde in Österreich der Pflegeregress abgeschafft. Der Zugriff auf das Vermögen – insbesondere auf Immobilien – zur Deckung von Pflegeheimkosten ist daher in Österreich nicht mehr zulässig. Weder das Pflegeheim noch das Land können Ihr Haus oder Ihre Wohnung verwerten, um offene Pflegeheimkosten zu begleichen. Auch Angehörige, Erben und Geschenknehmer sind vor einem Rückgriff geschützt.

Obwohl der Pflegeregress aktuell abgeschafft ist, gibt es jedoch immer wieder politische Diskussionen über dessen Wiedereinführung. Um für die Zukunft vorzusorgen, empfiehlt es sich, rechtzeitig Maßnahmen zur Absicherung des Vermögens zu treffen. Dazu zählen die Eintragung eines lebenslangen Wohnrechts oder Fruchtgenussrechts im Grundbuch sowie eine frühzeitige Planung der Vermögensstruktur. Auch der Teilverkauf der Immobilie kann eine sinnvolle Strategie sein, um Liquidität zu schaffen und gleichzeitig das Wohnrecht abzusichern.

Teilverkauf Anfrage starten

Müssen sich Angehörige an den Pflegekosten beteiligen?

Angehörige sind rechtlich nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, können aber freiwillig finanziell unterstützen. Häufig entsteht in Familien die Diskussion, ob und in welchem Ausmaß die Kinder die Pflege der Eltern finanziell unterstützen sollen oder können. In der Praxis zeigt sich, dass dies oft nicht möglich ist oder die Geschwister unterschiedlich stark belastet werden. Deshalb kann es sinnvoll sein, die Finanzierung der Pflege aus dem zukünftigen Erbe zu bestreiten. Der Teilverkauf einer Immobilie stellt in diesem Zusammenhang eine attraktive Lösung dar: Ein Teil des Immobilienwerts wird in Liquidität umgewandelt, ohne dass das Zuhause verlassen oder vollständig verkauft werden muss. Dadurch können Pflegeleistungen, barrierefreie Umbaumaßnahmen oder professionelle Betreuung finanziert und gleichzeitig das lebenslange Wohn- beziehungsweise Fruchtgenussrecht gesichert werden. Damit wird die finanzielle Belastung für die Familie verringert und eine gerechte Lösung für alle Beteiligten geschaffen.

Fazit

Österreich bietet ein gut ausgebautes System staatlicher Unterstützung im Pflegefall. Das Pflegegeld, das in sieben Stufen je nach individuellem Bedarf gewährt wird, bildet die finanzielle Grundlage für verschiedenste Pflegeformen und wird regelmäßig angepasst. Ergänzt wird dieses Angebot durch gezielte Förderungen, etwa für die 24-Stunden-Betreuung, sowie durch die Übernahme von Heimkosten durch die Sozialhilfe, wenn eigene Mittel nicht ausreichen. Der Pflegeregress ist abgeschafft, sodass das private Vermögen – insbesondere Immobilien – geschützt bleibt. Dennoch ist eine frühzeitige finanzielle Planung ratsam, um individuelle Wünsche wie Pflege in den eigenen vier Wänden realisieren zu können. Insgesamt sorgt das österreichische Pflegesystem dafür, dass pflegebedürftige Menschen und ihre Familien in einer schwierigen Lebensphase bestmöglich unterstützt werden.

Bambus berät Sie gerne dazu, wie Sie mit dem Teilverkauf Ihre Immobilie nützen können, um die Pflegekosten zu finanzieren. Für die meisten Lebenssituationen gibt es eine passende Lösung. Unsere Aufgabe ist es, Sie auf dem Weg dorthin optimal zu begleiten.

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Franz Hoerhager

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