Das Nießbrauchrecht ist ein umfängliches Nutzungsrecht an einer Sache. Bezogen auf Immobilien heißt ein Nießbrauchrecht also, dass der Nießbrauchberechtigte eine Immobilie nicht nur selbst nutzen kann, sondern dass er sie auch vermieten kann und über die daraus resultierenden Einnahmen verfügt.
Das Nießbrauchrecht kommt meist zur Anwendung, wenn Eltern ihren Kindern die Immobilie noch zu Lebzeiten schenken, aber im Eigenheim wohnen bleiben möchten. Mehr zum Thema Schenkung lesen Sie hier.
Damit unterscheidet sich das Nießbrauchrecht vom Wohnrecht, das dem Wohnrechtberechtigten nur das reine Wohnrecht einräumt – nicht aber die Vermietung der Immobilie. Das Nießbrauchrecht ist für den Berechtigten daher vorteilhafter als das Wohnrecht. Der Nießbrauchberechtigte kann selbst dann von der Immobilie mithilfe von Mietzahlungen profitieren kann, wenn er diese nicht mehr selbst nutzen kann (zum Beispiel bei einem Umzug ins Pflegeheim).
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