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Notariell beglaubigter Kaufvertrag

Der Kaufvertrag über eine Immobilie wird erst mit einer sogenannten notariellen Beglaubigung rechtskräftig. Ohne diese offizielle Urkunde ist der Vertrag ungültig.

Normalerweise wählt der Käufer den Notar und bezahlt dementsprechend die Kosten der Beglaubigung. Diese sind abhängig vom Kaufpreis der Immobilie und bewegen sich meist im niedrigen vierstelligen Bereich.

Üblicher Ablauf einer notariellen Beglaubigung:

  • Der Notar prüft anhand von Ausweisdokumenten die Identität und Geschäftsfähigkeit von Käufer und Verkäufer.

  • Beide Parteien werden über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt.

  • Diese Erklärungen werden in die Urkunde aufgenommen und vom Notar noch einmal laut vorgelesen.

  • Die Urkunde wird von beiden Parteien unterschrieben.

  • Zuletzt unterzeichnet der Notar das Dokument, womit der Kaufvertrag offiziell rechtskräftig wird.

  • Der Notar stellt im finalen Schritt einen Umschreibungsantrag an das Grundbuchamt, wodurch die Eintragung im Grundbuch erfolgen kann.

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