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Eintragungsgebühr

Damit eine Person rechtmäßiger und offizieller Eigentümer einer Immobilie ist, muss eine Eintragung ins Grundbuch vorgenommen werden. Bei dieser Eintragung fällt eine Gebühr an das zuständige Gericht an, die Eintragungsgebühr. Diese beträgt bei der Eintragung von Eigentum 1,1% vom Kaufpreis. Auch die Eintragung eines Pfandrechts löst eine Gebührenpflicht aus und beträgt 1,2% vom Wert des einzutragenden Pfandrechts. 

Auch beim Teilverkauf muss eine Grundbucheintragungsgebühr, abhängig vom Teilkaufpreis, gezahlt werden. Bambus trägt die Kosten dieser Eintragungsgebühr, genauso wie alle anderen Transaktionskosten. 

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