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Effektivzins

Der Effektivzins beschreibt den Zinssatz, den Kreditnehmer inklusive Kreditnebenkosten bezahlen müssen. So ist es für Verbraucher einfacher, Darlehen miteinander zu vergleichen. Denn die ebenfalls gebräuchlichen Werte „Sollzins“ oder „Nominalzins“ geben nur den formellen Kreditzins ohne zusätzliche Kosten an und beschreiben deshalb nur einen Teil der tatsächlichen Belastung durch den Kredit. In § 6 der Preisangabenverordnung (PAngV) ist festgelegt, welche Kosten im Effektivzins berücksichtigt werden müssen. Dazu gehören viele der typischen Nebenkosten eines Darlehens. Kontogebühren, Schätzkosten und Kosten für den Grundbucheintrag müssen allerdings nicht berücksichtigt werden.

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