Sie haben sich ein Eigenheim gekauft und glauben, Ihr Kapital sei damit nicht für Sie nutzbar? Lesen Sie jetzt, wie Sie Ihr Vermögen sofort genießen können und weiterhin die rechtliche Hoheit über Ihre Immobilie behalten.
Sie haben jahrelang auf Ihre Immobilie gespart und sich den Traum vom Eigenheim nun endlich erfüllt. Doch jetzt sind Sie ernüchtert, weil Sie Ihr Kapital gar nicht nutzen können, um sich damit einen Wunsch zu erfüllen oder Ihr Geld mithilfe von Investitionen für sich arbeiten zu lassen? Damit geht es Ihnen wie vielen anderen Immobilienbesitzern.
Die meisten Eigenheimbesitzer sind sich gar nicht darüber im Klaren, was für Möglichkeiten der Finanzierung ihnen offenstehen. Sie wähnen ihr Eigenkapital in den Wänden ihres Hauses oder ihrer Wohnung eingeschlossen. Zumindest dann, wenn sie selbst in der Immobilie wohnen. So bleibt das theoretische Vermögen praktisch leider oftmals ungenutzt. Doch um Ihr Kapital schon jetzt zu genießen und damit zum Beispiel eine Weltreise zu unternehmen oder Sanierungsarbeiten am Haus durchzuführen, ist kein Komplettverkauf der Immobilie nötig.
Neben dem Komplettverkauf, welcher für viele Immobilienbesitzer nicht attraktiv ist, können Sie Ihre Immobilie auch nur zum Teil verkaufen. Diese Möglichkeit hat den Vorteil, dass Sie weiterhin “wirtschaftlicher Eigentümer" Ihrer Immobilie bleiben und weiterhin das Nutzungsrecht behalten.
Anstatt Ihre Immobilie komplett zu veräußern, können Sie auch nur einen Teil – bis zu 50 % – dieser verkaufen. Der jeweilige Käufer wäre in diesem Fall ein Miteigentümer Ihrer Immobilie, der Ihnen das Fruchtgenussrecht einräumt. So können Sie weiterhin in Ihrem Eigenheim wohnen oder dieses vermieten. Ganz so, als wären Sie noch immer der alleinige Eigentümer. Dafür erhalten Sie sofort das Geld für Ihre zum Teil verkaufte Immobilie und können damit entweder Investitionen tätigen oder auf Reisen gehen. Im Gegenzug dafür leisten Sie monatlich eine Gebühr – wie eine Art Mietzahlung – an den Käufer Ihrer Immobilie. Im späteren Verlauf können sie selber entscheiden, ob sie den Rückkauf oder Gesamtverkauf der Immobilie einleiten möchten.