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Nachlassverwalter

Ein Nachlassverwalter wird üblicherweise bei einer unübersichtlichen und verschuldeten Erbschaft bestellt und hilft, die Erbmasse zu ordnen. Zu seinen Aufgaben gehören:

  • Auflistung des Nachlasses

  • Auflistung ungetilgter Kredite und sonstiger Zahlungsforderungen

  • Gegebenfalls Begleichung der Schulden aus der Erbschaft

  • Verteilung des restlichen Vermögens an die Erben

Der Nachlassverwalter ist üblicherweise ein Notar oder ein Anwalt und wird von den Erben oder Gläubigern des Erblassers vom zuständigen Nachlassgericht bestellt. Für Erben hat eine Nachlassverwaltung den Vorteil, dass die Haftung für die Schulden des Erblassers begrenzt werden. Die Kosten für einen Nachlassverwalter sind individuell und werden normalerweise aus der Erbschaft mit einem Stundensatz oder einem prozentualen Anteil am Nachlass bezahlt.

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