+43 800 00 7171
Unser Service
Wissenswertes
Über Uns
Unverbindlich anfragen
Login
Login
Glossar
/ Grundbuch
ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ

Glossar

Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentlich einsehbares Verzeichnis eines Grundstücks. Hier werden Eigentumsverhältnisse sowie Informationen zur Immobilienfinanzierung eingetragen. Jedes Bauland muss zwingend ins Grundbuch eingetragen werden.

Die Daten in einem Grundbuch können nicht gelöscht oder verändert werden. Das Grundbuch stellt damit ein rechtsverbindliches Dokument dar und ist untergliedert in sogenannte „Abteilungen“:

  • Abteilung I: Informationen zu den Eigentumsverhältnissen

  • Abteilung II: Lasten und Besitzeinschränkungen wie zum Beispiel ein Wohnrecht

  • Abteilung III: Grundpfandrechte, zum Beispiel Grundschulden oder Hypotheken

zurück zum Glossar
FruchtgenussrechtGrunderwerbsteuer

Brauchen Sie Hilfe?

E-Mail
beratung@bambus.io
Telefon
+43 800 00 7171
Wir sind für Sie Montag bis Freitag von 9:00 – 18:00 Uhr erreichbar.
GlossarDatenschutzImpressumJobs