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Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer kann immer dann fällig werden, wenn ein Erblasser stirbt und seinen Besitz einem Erben überträgt. Die Höhe der Erbschaftssteuer ist abhängig vom Verwandtschaftsgrad und der Höhe des vererbten Vermögens. Je nach Steuerklasse sind Sätze zwischen 7 und 50 Prozent möglich.

Erbschaftssteuer nach Steuerklasse
Erbschaft in EURSteuersatz in Prozent
Steuerklasse ISteuerklasse IISteuerklasse III
Bis 75.00071530
Bis 300.000112030
Bis 600.000152530
Bis 6 Millionen193030
Bis 13 Millionen233550
Bis 26 Millionen274050
Ab 26 Millionen304350

Der Gesetzgeber hat einige Freibeträge für Erbschaften festgelegt, sodass unter Umständen möglicherweise gar keine Steuer anfällt. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, sich bei steuerlichen Fragen an einen Steuerberater Ihres Vertrauens zu wenden.

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