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Erbengemeinschaft

Wenn sich mehrere Personen ein Erbe teilen, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Sie teilen dementsprechend alle Kosten, Erlöse und Renditen, die mit dem Erbe verbunden sind und aus diesem entstehen.

Die gesetzlichen Regelungen für eine Erbengemeinschaft können sich als kompliziert erweisen und bergen manchmal Konfliktpotenzial. Deshalb entscheiden sich einige Erbengemeinschaften dafür, einen Anwalt einzuschalten, der für die bürokratischen Angelegenheiten Sorge trägt.

Kompliziert wird es, wenn die Erbengemeinschaft Entscheidungen treffen muss. Bei einfachen Angelegenheiten reicht dazu die Stimmenmehrheit. Bei wichtigen Beschlüssen kann auch eine Einstimmigkeit erforderlich sein. Deshalb sollten sich die Erben nach Möglichkeit einig sein, um handlungsfähig zu bleiben.

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