Der Tod eines geliebten Menschen bringt nicht nur emotionale Belastungen mit sich, sondern wirft auch zahlreiche finanzielle und rechtliche Fragen auf. Besonders bei geerbten Immobilien stellt sich oft die Frage, was mit bestehenden Krediten passiert. In diesem Artikel erfahren Sie, wie mit Immobilienkrediten im Erbfall umzugehen ist, welche Rechte und Pflichten Erben haben und worauf sie bei der Übernahme oder Ablehnung eines Kredits besonders achten sollten.
Erben übernehmen grundsätzlich alle vertraglichen Verbindlichkeiten des Erblassers. Stirbt ein Kreditnehmer, geht auch der Immobilienkredit an die Erben über. Der Kreditvertrag bleibt also bestehen und die Erben gelten fortan als neue Kreditnehmer. Alternativ können die Erben die beliehene Immobilie verkaufen und mit dem Erlös den Kredit vorzeitig ablösen.
Sobald die Erbfolge geklärt und den Erben das Erbe eröffnet wurde, haben diese sechs Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen, also darauf zu verzichten. Dies geschieht meist dann, wenn der Nachlass überschuldet ist.
Treten die Erben das Erbe an, werden sie zu den neuen Vertragspartnern des Kreditvertrags und müssen die laufenden Raten bezahlen. Auch Bürgschaften des Erblassers gehen auf die Erben über. Können die Erben die Raten nicht bedienen, wird die als Sicherheit eingetragene Immobilie verwertet, um das restliche Darlehen zu tilgen.
Die Vererbung eines Immobiliendarlehens allein stellt keinen ausreichenden Grund für eine vorzeitige Kündigung dar. In vielen Fällen steht es den Erben jedoch frei, die Immobilie zu verkaufen und mit dem Erlös das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen.
Informationsrecht: Erben haben das Recht, alle relevanten Unterlagen zum Kredit einzusehen.
Verhandlung mit der Bank: Es ist ratsam, frühzeitig das Gespräch mit der finanzierenden Bank zu suchen, um mögliche Lösungen (z.B. Umschuldung, Anpassung der Raten) zu besprechen.
Haftung: Erben haften grundsätzlich mit dem gesamten Nachlass, nicht jedoch mit ihrem Privatvermögen, sofern sie das Erbe nicht annehmen.
Finanzielle Belastung prüfen: Vor Annahme des Erbes sollten Erben genau prüfen, ob sie die monatlichen Raten bedienen können.
Fristen beachten: Die sechswöchige Frist zur Ausschlagung des Erbes ist zwingend einzuhalten.
Gemeinschaftliches Erben: Bei mehreren Erben (Erbengemeinschaft) müssen alle Entscheidungen gemeinsam getroffen werden.
Die Vererbung einer mit einem Kredit belasteten Immobilie ist rechtlich möglich, jedoch mit finanziellen Verpflichtungen verbunden. Soll die Immobilie im Familienbesitz bleiben, müssen die Erben in der Lage sein, die laufenden Kreditraten zu zahlen. Andernfalls bleibt oft nur der Verkauf.
In jedem Fall hilft es, wenn alle Beteiligten frühzeitig und regelmäßig über ihre Finanzen und mögliche Erbteile sprechen. Das verschafft allen Seiten Klarheit und ermöglicht eine verlässliche Planung für alle Seiten.