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Fortgeschritten
Leibrente
Teilverkauf
25. März 2022
Lesezeit 3 Minuten

So schöpfen Sie das Vermögen aus Ihrer Immobilie und behalten Ihr Wohnrecht

Es gibt einige Möglichkeiten, schon jetzt das finanzielle Kapital aus Ihrem Eigenheim freizusetzen, ohne die Immobilie vollumfänglich zu verkaufen. Die Immobilienexperten von Bambus erläutern drei Optionen, zwischen denen Sie sich je nach individuellem finanziellem Bedarf entscheiden können.

Der Traum vom Eigenheim ist bei vielen Immobilienbesitzern an den Wunsch nach finanzieller Sicherheit im Rentenalter geknüpft. Die Eigentumswohnung oder das Haus ist zwar eine Geldanlage, doch lässt sich das Vermögen nicht nutzen, wenn das Eigenheim nicht vollumfänglich verkauft wird – so zumindest der Glaube vieler Immobilienbesitzer. Lesen Sie jetzt im Ratgeber von Bambus, wie Sie das Vermögen aus Ihrer Immobilie schon jetzt nutzen können, ohne aus dem eigenen Zuhause auszuziehen.

Leibrente bis ans Lebensende

Eine Möglichkeit, die monatliche Rente aufzubessern, ist die sogenannte Leibrente – also praktisch ein Verkauf der Immobilie. Dabei verbleibt das Wohnrecht bei dem Verkäufer und geht nach dessen Ableben vollständig an den Käufer über. Aufgrund dessen ist die Leibrente nur für Immobilienbesitzer ab frühestens 65 Jahre geeignet.

Diese Art der Immobilienverrentung ist in den USA, Großbritannien und Frankreich üblich, aber hierzulande (noch) ungewöhnlich. Besonders attraktiv kann die Leibrente für Besitzer von Immobilien in großen Städten oder deren jeweiligen Umland sein, da die Käufer hier möglicherweise auf eine hohe Wertsteigerung spekulieren und sich damit auch die monatlichen Auszahlungssummen an die Verkäufer erhöhen können. Vorteil der Leibrente ist, dass sich Verkäufer im Alter nicht mehr um Instandhaltungsarbeiten und Reparaturen am Haus oder der Eigentumswohnung kümmern müssen. Nachteilig ist, dass die Immobilie mit der Leibrente letztendlich verkauft wird – und damit nicht mehr an Kinder oder sonstige Nachkommen vererbt werden kann.

Immobilienverkauf mit Nießbrauchrecht

Von Anbietern der Leibrente wird manchmal auch eine wenig bekannte und nicht weit verbreitete Option der Immobilienverrentung angeboten: Der vollumfängliche Verkauf der Immobilie bei dem das Nießbrauchrecht beim Verkäufer verbleibt. Da der Käufer weder in der erworbenen Immobilie wohnen, noch durch die Vermietung dieser profitieren kann, ist die Zielgruppe der Käufer stark eingeschränkt.

In der Regel kommen als Käufer nur Kapitalanleger infrage, die gezielt nach Häusern und Eigentumswohnungen dieser Art suchen, die sie zu einem niedrigen Preis erwerben und später wertsteigernd wiederverkaufen können. Auf den ersten Blick scheint der Verkäufer hierbei größere Vorteile als der Käufer zu genießen. Doch dafür geht die Immobilie vollständig in den Besitz des Käufers über, der allein entscheidet, ob er die Immobilie verkauft, sie mit Krediten belastet oder größere Umbauten an ihr vornimmt.

Da die Zielgruppe der Käufer stark eingeschränkt und aufgrund der Nachteile für den Käufer ein eher niedrigerer Kaufpreis zu erwarten ist, wird für den Verkauf mit Nießbrauchrecht meist ein spezialisierter Makler engagiert. So kann der Verkäufer trotz des unüblichen Angebots den besten Preis für seine Immobilie erzielen.

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Teilverkauf mit Nutzungsentgelt

Eine weitere Möglichkeit, schon heute das Vermögen aus der Immobilie zu nutzen und dennoch im eigenen Heim wohnen zu bleiben, ist ein Teilverkauf. Dabei veräußert der Eigentümer maximal 70 Prozent der Immobilie an einen Käufer. Der Verkäufer erhält dafür sofort den Kaufpreis und entrichtet an den Käufer ein monatliches Nutzungsentgelt – ähnlich einer Miete.

Dieses Finanzierungsmodell gibt es hierzulande erst seit 2018 und ist für Immobilienbesitzer geeignet, die Haupteigentümer der Immobilie bleiben möchten. Die Teilkäufer verlangen meist, dass die Immobilie mindestens 200.000 Euro wert ist, um mit einem Teilverkauf von 50 Prozent auf eine Auszahlungssumme von 100.000 Euro zu kommen. Vorteile des Teilverkaufs sind, dass man Herr über sein eigenes Heim bleibt, von zukünftigen Wertsteigerungen profitieren und seinen Nachkommen eine Erbschaft hinterlassen kann. Als nachteilig kann sich erweisen, dass der Käufer in der Regel nicht für Instandhaltungen und Reparaturen an der Immobilie aufkommt.

Bambus Experten-Tipp: Der Teilverkauf ist eine flexible Finanzierungslösung. Daher sollte ein Teilverkauf immer als alternative Option in Betracht gezogen werden.

Lassen Sie sich von Experten beraten

Welches Modell für Sie persönlich das richtige ist, hängt von vielerlei individuellen Faktoren ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Umso wichtiger ist es, dass Sie alle Optionen sorgfältig gegeneinander abwägen und erst dann eine Entscheidung für Ihre Zukunft treffen – um bestmöglich von Ihrem erarbeiteten Vermögen zu profitieren. Dabei behilflich sein, können die Immobilienexperten von Bambus. Buchen Sie noch heute ein unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch.

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Melanie Schröder

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